
Die neue EU-Maschinenverordnung 1230/2023 wird 2027 verbindlich. Die neue Verordnung behebt die Mängel der alten Maschinenrichtlinie von 2006 und stellt sich den neuen Herausforderungen durch die Digitalisierung.
Was bedeutet die neue Maschinenverordnung für Maschinenbauer? Werden gedruckte Betriebsanleitungen nun obsolet, wie vor der Annahme der neuen Verordnung vermutet? Die Antwort: zum größten Teil nein, in geringerem Maße ja. Denn die neue Verordnung ermöglicht die Bereitstellung einer Betriebsanleitung in digitalem Format, allerdings mit mehreren Einschränkungen.
Downloadlink: eindeutig und sofort verfügbar
Der Maschinenhersteller muss deutlich angeben, wo die Maschinennutzer die Anleitung finden können. Das kann durch einen Link oder einen QR-Code erfolgen, der direkt auf der Maschine, auf ihrer Verpackung, auf einem Maschinenteil oder in einem Begleitdokument aufgedruckt ist. Wenn die Anleitung nicht öffentlich zugänglich sein soll, muss mit der Maschine ein Zugangscode zum Herunterladen der Anleitung mitgeliefert werden.
Anleitungen müssen druckbar sein
Dies führt logischerweise zum nächsten Punkt: Die digitale Bedienungsanleitung muss in einem Format vorliegen, das es den Kunden ermöglicht, sie herunterzuladen und auszudrucken oder auf dem eigenen Computer zu speichern. Ein Text, der über einen Webbrowser oder eine mobile App zu lesen ist, reicht also nicht aus. Der Sinn dahinter: die Nutzerinnen und Nutzer sollen auch dann auf die Anleitungen zurückgreifen können, wenn die Website der Herstellerfirma etwa wegen einer Internetstörung nicht erreichbar ist. Aus diesem Grund reicht auch eine Videoanleitung nicht aus – ein Video kann man ja nicht ausdrucken.
Papierversion für gesamte Lebensdauer
Das gedruckte Handbuch gehört zum Lieferumfang der Maschine. Nach der Annahme der Lieferung ist also der Betreiber dafür verantwortlich, dass es zur Nutzung vorliegt. Bei einem digitalen Handbuch ist es umgekehrt: die Verfügbarkeit während der gesamten Lebensdauer der Maschine sicherzustellen obliegt der Herstellerseite. Da es oft schwierig ist, die genaue Lebensdauer einer industriellen Maschine zu bestimmen, sieht die Verordnung für die Betriebsanleitung eine Mindestlebensdauer von 10 Jahren vor. Für Hersteller bedeutet das: der Link zur Betriebsanleitung muss mindestens zehn Jahre lang funktionieren und ständig zur Verfügung stehen.
Recht auf Papierversion
Die neue Maschinenverordnung garantiert auch das Recht, auf Wunsch weiterhin eine kostenlose Papierversion der Bedienungsanleitung zu erhalten. Geschäftskunden können dies allerdings nur innerhalb eines Monats nach dem Kauf der Maschine wünschen. Bei „nichtprofessionellen Nutzern“ ist es etwas komplizierter: die wesentlichen Sicherheitsinformationen müssen ihnen immer in Papierform bereitgestellt werden. Das bedeutet: an sich müsste das gesamte Handbuch nicht gedruckt werden, aber in der Praxis ist dies wohl die einfachste Option. Denn einzelne Abschnitte aus dem Handbuch herauszunehmen und drucken zu lassen kostet oft insgesamt mehr als was man an Druckkosten einsparen würde.
Was folgt daraus?
Die neue Maschinenverordnung bedeutet also nicht das Ende der Betriebsanleitungen in Papierform und die vollständige Verlagerung ins Internet. Die Verordnung entbindet die Hersteller nicht von der Verpflichtung, eine Papierversion bereitzustellen, wenn der Kunde dies wünscht. Was sich jetzt ändert ist lediglich, dass durch die Verordnung die Praxis vieler Hersteller, Anleitungen in elektronischer Form bereitzustellen, nun erlaubt ist.
Und für Übersetzungen?
Laut der neuen Maschinenverordnung müssen „für die Nutzer leicht verständlichen Sprache abgefasst und […] klar, verständlich und lesbar sein“. Für fremdsprachige Versionen bedeutet das: die Hersteller müssen höhere Anforderungen an die Qualität der Übersetzungen stellen, um sich vor eventuellen Schadensersatzansprüchen zu schützen.
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