Übersetzungen im Behördenbereich

Behördensprache weist einige Besonderheiten auf
Mann liest ein Dokument durch

Besonderheiten der Behördenkommunikation

Die Fachsprache der Behördenkommunikation zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Sie ist stark vom Rechtssystem und der Rechtssprache des Landes abhängig. Ohne deren Kenntnisse sind behördliche Dokumente kaum zu verstehen. Das ist auch ein Grund, warum maschinelle Übersetzer an den Behördentexten kläglich scheitern. 
  • Die Sprache von Behörden ist äußerst formelhaft. Ihre Bedeutung weicht teilweise von unserer Alltagssprache ab. Ein Beispiel: „Unverzüglich“ bedeutet für Behörden nicht wie in der Allgemeinsprache „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Verzögern“.
  • Texte von Behörden weisen meist für den sonstigen Sprachgebrauch unübliche Abkürzungen und Wörter auf. Einige Beispiele: ho. = hierorts, i.K.W. = in kurzem Wege, das heißt per E-Mail. 
  • Diese Fachsprache ist formgebunden, d.h. sie muss gewisse Elemente enthalten. So kann z.B. in Österreich ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde unter Umständen angefochten werden, wenn dieser nicht als „Bescheid“ bezeichnet wird. 

Übersetzung von Behördendokumenten: was ist hier wichtig?

Eingaben, also an Behörden zuzustellende Schriftstücke, müssen zudem in der Amtssprache des Landes verfasst sein. Übersetzungen müssen in der Regel beglaubigt sein. Im Gegensatz zur geschäftlichen Kommunikation sind also weder englischsprachige Schreiben noch selbst verfasste Übersetzungen zulässig.

Beispiel für Übersetzungsfallen und ihre Folgen: Parteienverkehr

Fehlende Kenntnisse des Behörden- und Rechtswesens bzw. der Fachsprache können bei einer Übersetzung zu unangenehmen Situationen führen. Ein derartiges Missgeschick passierte einem österreichischen Unternehmen mit dessen finnischem Vertriebsbüro: Im Zuge eines abgabenrechtlichen Verfahrens wurden Vertreter des Unternehmens aufgefordert, bei einer österreichischen Behörde vorzusprechen. Das österreichische Hauptbüro übermittelte das deutschsprachige Schreiben an die finnischen Kollegen, und diese beauftragten ein lokales Übersetzungsbüro mit der Übersetzung ins Finnische. Dessen Übersetzerin war aber mit der spezifischen Bedeutung des Wortes „Partei“ im Behördenwesen nicht vertraut und übersetzte das Wort Parteienverkehr wortwörtlich, also als Zeiten für politische Parteien. Der finnische Vertreter ignorierte daher die für den Parteienverkehr angegebenen Zeiten und kam zu einem Zeitpunkt ins Büro, als die Behörde bereits geschlossen hatte. Die ganze Reise war damit umsonst.


Unser Leistungsspektrum

Übersetzungen von Behördendokumenten

ScanLang übersetzt für deutschsprachige Unternehmen alle Arten von Schriftstücken, die in der Kommunikation mit Verwaltungsbehörden anfallen. Wir beglaubigen die Übersetzungen bei Bedarf.

Unsere Kunden sind typischerweise kleine und mittelgroße Unternehmen im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus, im Lebensmittelsektor oder der Logistik. Diese Kunden bestellen unsere Sprachdienstleistungen in einem Paket mit z.B. einer Übersetzung von technischen Anleitungen zusammen mit der Übersetzung eines Behördenaktes. Häufig erhalten wir die Bestellung auch nur für die Übersetzung eines Einzeldokumentes.

Außerdem übersetzen wir für deutsche und österreichische Behörden, Stiftungen, Forschungsinstitute und andere Organisationen.

Übersetzungen von Offerten an öffentliche Auftraggeber

Bei öffentlichen Auftraggebern in Deutschland oder in Österreich sind Angebote samt allen Anlagen normalerweise in deutscher Sprache zu erstellen. Wir übernehmen die Übersetzung der Ausschreibungsunterlagen und der Schriftstücke für das Angebot.

Werden vom Bieter vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine einwandfreie beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache anzuschließen. Diese Übersetzung und Beglaubigung übernehmen wir.