Eine einwandfrei übersetzte Betriebsanleitung ist ein gesetzlich notwendiger Bestandteil der Lieferung

Eine Betriebsanleitung ist keine freiwillige Serviceleistung des Herstellers und auch die Übersetzung einer Betriebsanleitung ist Pflicht. Produkte, die als Maschine gelten, unterliegen der Maschinenrichtlinie der EU. Darin wird explizit festgehalten: Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaates beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.

Eine Betriebsanleitung mit einer Übersetzung in die Landessprache muss also zwingend mit der Maschine mitgeliefert werden. Die Betriebsanleitung gilt als Bestandteil einer Maschine oder Anlage. Fehlt eine Betriebsanleitung, gilt dies als Mangel beim Inverkehrbringen und berechtigt den Käufer, vom Geschäft zurückzutreten. Eine unvollständige oder fehlerhafte Betriebsanleitung wird mit dem Fehlen einer Betriebsanleitung gleichgesetzt. Und das bedeutet auch: eine Betriebsanleitung, die offensichtlich mit Google Translate erstellt wurde oder deutliche Qualitätsmängel aufweist ist nicht nur ärgerlich, sondern gilt als Produktfehler und somit als Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Eine Betriebsanleitung gehört zur Sicherheitskonzeption eines Produktes. Die Funktion einer Betriebsanleitung ist, Risiken und Gefährdungen für Menschen oder Sachen zu vermeiden. Sie soll vorgeben, wie das Produkt richtig verwendet wird und Fehlanwendungen verhindern. Wenn ein Unfall oder Sach- oder Personenschaden durch Bedienungsfehler auf fehlende oder fehlerhafte Angaben in einer Bedienungsanleitung zurückzuführen sind, greift die Produkthaftung mit allen verbundenen Risiken für den Hersteller. Vermeintliche Ersparnisse in den Übersetzungskosten können also sehr teuer werden.

Formelle Mindestanforderungen

Technische Übersetzungen müssen den formellen Mindestanforderungen entsprechen. Die Mindestanforderungen sind in der Maschinenrichtlinie und in anderen Branchennormen (ISO/EN/ÖNORM/DIN), spezifiziert. Darüber hinaus gelten Rechtschreibnormen des technischen Schreibens.

Hier einige Beispiele für Merkmale, die eine technische Übersetzung ins Deutsche enthalten soll:

  • Zwischen Zahl und Maßeinheit ist ein (geschütztes) Leerzeichnen, also 15 kg, nicht 15kg
  • Dezimalstellen werden, im Gegensatz zum z.B. Englischen, durch Komma gekennzeichnet, nicht durch Punkt
  • Bezeichnungen für technische Normen sind einheitlich geschrieben: richtig ist mit Leerzeichen und zusammengeschriebener Zahl (z.B. DIN 123456)
  • Hinweise auf die Maschinenrichtlinie und ähnliche Rechtstexte sind korrekt zitiert: Begriffe wie Konformitätserklärung oder Einbauerklärung sind so übersetzt, wie es in ihren offiziellen Übersetzungen ins Deutsche steht.