Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Sie wollen ein neues Unternehmen im Ausland gründen oder Ihre gewerbliche Tätigkeit erweitern? Sie wollen an einer Ausschreibung teilnehmen und müssen dafür Ihren Firmenbuchauzug und andere handelsrechtliche Dokumente übersetzen lassen? Für alle Kontakte mit fremsprachigen Behörden gilt: Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung.
Eine Beglaubigung ist ein Vermerk für Behörden, in dem bestätigt wird, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Eine beglaubigte Übersetzung dürfen nur gerichtlich beeidigte (vereidigte, autorisierte) Übersetzer ausstellen.
Durch die Beglaubigung übernimmt der Übersetzer die juristische Verantwortung für die Übersetzung. Deshalb erfordert eine beglaubigte Übersetzung besonders viel Sorgfalt. Aus diesem Grund nimmt eine Übersetzung mit Beglaubigung etwas mehr Zeit in Anspruch als ohne Beglaubigung, bitte beachten Sie dies, wenn Sie Dokumente mit einer beglaubigten Übersetzung einreichen wollen.
Wir beglaubigen unsere Deutsch-Finnisch– und Finnisch-Deutsch-Übersetzungen direkt in unserem Büro. Normalerweise beträgt die Durchlaufzeit dafür etwa fünf Werktage. Damit eine Übersetzung beglaubigt werden kann, brauchen wir in der Regel das Originaldokument oder dessen gescannte Kopie. Auch für andere Sprachen finden wir für die Unterlagen Ihrer Organisation durch unser umfangreiches Netzwerk eine Lösung. Beachten Sie aber, dass dies aus organisatorischen Gründen oft einige Tage länger dauern kann.
Ablauf: so kommen Sie zu einer beglaubigten Übersetzung
1. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Webformular und geben Sie dabei an:
a) aus welcher Sprache in welche Zielsprache wir übersetzen sollen (z.B. aus dem Deutschen ins Finnische)
b) bis wann Sie die Übersetzung brauchen würden.
Wenn möglich, schicken Sie eine elektronische Kopie Ihres Dokuments gleich mit. Dann können wir Ihnen gleich ein konkretes Angebot mit Preis und Lieferfrist nennen. Das Angebot ist natürlich für Sie unverbindlich.
2. Wenn unser Angebot Ihnen zugesagt hat, können Sie es formlos schriftlich bestätigen. Normalerweise können wir die Übersetzung direkt von einer elektronischen Kopie des Originaldokuments (gescannt, nicht fotografiert) anfertigen. Eine direkt mit dem Original verbundene beglaubigte Übersetzung ist heutzutage nur mehr selten notwendig. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, brauchen wir das Originaldokument. In diesem Fall können Sie es uns per Post an die Adresse Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien zuschicken.
3. Wir übersetzen Ihr Dokument in die gewünschte Sprache. Am Ende der Übersetzung stehen der Beglaubigungsvermerk sowie der Stempel und die Unterschrift der vereidigten/beeideten Übersetzerin. Erst durch diese wird aus dem übersetzten Text eine beglaubigte Übersetzung.
Alternativ können wir das Dokument auch elektronisch beglaubigen. In diesem Fall erhält das Dokument statt einem Stempel ein elektronisches Zertifikat, und Sie können es gleich an eine Behörde weiterschicken.
4. Ihre fertige Übersetzung erhalten Sie nach Vereinbarung per eingeschriebener Postsendung oder per E-Mail.
FAQ Beglaubigte Übersetzungen
Welche Übersetzungen müssen beglaubigt werden?
Grundsätzlich alle, die für den Behördengebrauch bestimmt sind. Im privatwirtschaftlichen Bereich ist eine Beglaubigung nicht unbedingt erforderlich, aber viele wollen z.B. ihre Arbeitszeugnisse beglaubigt übersetzen lassen, um Interessenskonflikte auszuschließen.
Übrigens: seit Sommer 2016 gilt EU-weit eine Verordnung, die den Bedarf an beglaubigten Übersetzungen drastisch verringert hat. Gewisse Standarddokumente wie öffentliche Urkunden können Behörden in der EU mehrsprachig ausstellen, so dass Sie diese nicht mehr übersetzen lassen müssen.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Der Preis einer beglaubigten Übersetzung besteht aus der Übersetzung selbst, aus der Beglaubigungsgebühr von 15,00 € und der Versandkostenpauschale 6,00 € (Österreich) bzw. 10,00 € (Europa). Eine digitale Beglaubigung kostet 10,00 €. Für die Übersetzung verrechnen wir normalerweise Seitenpauschalen von 50,00 bis 100,00 €, je nach Textumfang und Schwierigkeitsgrad.
Kann ich den Text auch selbst übersetzen und von Ihnen nur beglaubigen lassen?
Das ist leider nicht möglich, und zwar aus dem folgenden Grund: ein vereidigter Übersetzer hat nach der erfolgreichen Ablegung einer Fachprüfung vom Staat eine Beglaubigungsvollmacht bekommen. Das bedeutet auch, dass er oder sie die volle juridische Verantwortung für die Übersetzung trägt. Daher ist es von äußerster Wichtigkeit, dass jede Ziffer und jeder Buchstabe auf der Übersetzung richtig ist. Der Aufwand, eine fremde Übersetzungsvorlage zu überprüfen, wäre einfach dermaßen hoch, dass es für beide Seiten effizienter und ökonomischer ist, die Übersetzung gleich einer Fachübersetzerin anzuvertrauen.
Bei längeren Dokumenten, z.B. Firmenbuchauszügen, können Sie auf Wunsch Kosten sparen, wenn Sie uns eine fertig layoutierte Word-Vorlage Ihres Originaldokumentes zuschicken. In diesem Fall gestaltet sich die Übersetzungsarbeit schneller, und diesen Vorteil geben wir Ihnen gerne weiter. Beachten Sie aber, dass wir auch in diesem Fall unbedingt das Originaldokument sehen müssen.
Können Sie unsere englischsprachigen behördlichen Schriftstücke ins Deutsche übersetzen?
Derartige englischsprachige Unterlagen müssen Übersetzer übersetzen, die eine Befähigungsprüfung für die englische Sprache abgelegt haben. Auf Wunsch bieten wir durch Rückgriff auf unser umfangreiches Netzwerk auch nicht-skandinavische Sprachkombinationen an; da es sich in diesem Fall um eine Fremdvergabe handelt, kann es in diesem Fall zu Preisabweichungen kommen.
Können alle professionellen Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Da Urkunden Texte sind, die besondere Rechtswirkungen entfalten, gelten ihren Übersetzungen strengere Regeln als normalen Fachübersetzungen. In den meisten Ländern ist die Erlaubnis, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen, mit der erfolgreichen Absolvierung einer Qualifikationsprüfung verbunden. Nur wer diese Prüfung bestanden und vom Gericht beeidigt wurde, ist gerichtlich beeidete(r) Übersetzerin (Österreich) bzw. vereidigte(r) Übersetzerin (Deutschland) und darf eigene Übersetzungen mit dem Beglaubigungsvermerk versehen und mit Stempel bestätigen.
Kann ich die Übersetzung elektronisch haben?
Grundsätzlich bevorzugen deutsche und österreichische Behörden noch auf Papier ausgedruckte, abgestempelte und unterschriebene Übersetzungen. Statt der früher üblichen Praxis, die Übersetzung mit dem Originaldokument zu verbinden, akzeptieren sie heutzutage aber normalerweise auch Kopien des Originals. Die EU-Verordnung 910/2014 über die elektronische Identifizierung erlaubt eine qualifizierte digitale Signatur, und diese wird sich in den nächsten Jahren sicherlich mehr verbreiten.
Wir verwenden die digitale Unterschrift von A-Trust und können somit die Übersetzung in digitaler Form schicken. Fragen Sie aber am besten immer beim Empfänger nach, ob dieser auch elektronische beglaubigte Übersetzungen akzeptiert.
Ich möchte die beglaubigte Übersetzung auch auf ein Portal hochladen. Können Sie daher die Übersetzung scannen und schon vorab per E-Mail schicken?
Der Sinn der Beglaubigung ist sicherzustellen, dass nach der Beglaubigung niemand die Übersetzung ändern kann. Deshalb ist eine gescannte Übersetzung nur mehr eine normale Übersetzung, nicht mehr beglaubigt.
Eine Übersetzung kann auch elektronisch beglaubigt werden. In dem Fall sorgt eine individuelle digitale Signatur dafür, dass die Übersetzung als gegen Manipulation gesichert gilt. Diese elektronische Signatur kann nicht ausgedruckt werden, da sie in einem anderen Format nicht mehr ihren Zweck erfüllen würde. Elektronisch beglaubigte Übersetzungen sind also nur in elektronischer Form beglaubigt, ausgedruckt sind sie aber nur mehr normale Übersetzungen.
Beglaubigte Übersetzungen können also nicht in ein anderes Format konvertiert werden, ohne ihren offiziellen Charakter zu verlieren. Ein konvertiertes Dokument erfordert eine neuerliche Beglaubigung.
Wenn Sie Ihre Übersetzung in beiden Formaten, elektronisch und auf Papier, haben möchten, machen wir das gerne für Sie. Durch die unterschiedlichen Beglaubigungsverfahren müssen wir aber jede Beglaubigung getrennt in Rechnung stellen. Die Beglaubigung einer Übersetzung auf Papier kostet 15 Euro und die digitale 10 Euro.
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