Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung – Dokumentationen für Maschinenbenutzer

Maschinen sind komplexe Vorrichtungen, deren unsachgemäße Bedienung ernste Gefahren für Menschen, Sachen und Umwelt verursachen kann. Deshalb hat der Gesetzgeber die Maschinenhersteller verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bediener der Maschine eindeutige Anweisungen zur Bedienung der Maschine erhalten. Diese Anweisungen sind Teil der technischen Dokumentation. Mit der technischen Dokumentation sind alle Informationsprodukte gemeint, die ein technisches Erzeugnis sowie seine Nutzung, Wartung oder Reparatur beschreiben. Wir informieren Sie über verschiedene Arten der Dokumentation für Maschinenbenutzer.

Bild: Handbuch, Manual, Betriebsanleitung

Vielfalt der Bezeichnungen

Anweisungen zum Gebrauch einer Maschine sind das Herzstück der technischen Dokumentation und werden auch am meisten gelesen. Diese Anweisungen werden je nach Produkt und Einsatzzweck Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung, Gebrauchsanweisung, Gebrauchsanleitung oder Handbuch genannt. Alle diese Bezeichnungen sind im Großen und Ganzen gleichbedeutend, mit jeweils etwas unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • Der wichtigste europäische Rechtstext im Bereich Maschinenbau, also die Maschinenrichtlinie, verwendet das Wort Betriebsanleitung. Die Betriebsanleitung muss zwingend mit jeder Maschine mitgeliefert werden, die im EU-Raum verkauft wird. Eine Betriebsanleitung hat gemäß der Maschinenrichtlinie einige Pflichtangaben wie Daten zum Hersteller, eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine sowie Hinweise zur Wartung und Instandsetzung der Maschine zu beinhalten.
  • Das Wort Gebrauchsanleitung ist in der deutschen Übersetzung der Europäischen Norm EN 82079-1 enthalten. Diese Norm regelt den „Entwurf und das Erstellen von Anleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung“ (so der deutsche Titel der Norm). Die Norm beschreibt also genauer, wie technische Redakteure so eine Anleitung verfassen sollen.
  • Unter Bedienungsanleitung verstehen viele Techniker die konkreten, relativ einfach gehaltenen Anleitungen zur sachgerechten Verwendung der Maschine. Daher wird dieser Begriff oft für Konsumenten-Endgeräte verwendet. Die Zielgruppe einer Bedienungsanleitung sind also Personen ohne besondere technische Ausbildung. Im Gegensatz dazu bezieht sich das Wort Betriebsanleitung eher auf Maschinen, die vom fachlich vorgebildeten Personal „in Betrieb genommen“ werden. Dementsprechend spricht beispielsweise das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) von Bedienungsanleitungen und die Maschinensicherheitsverordnung (MSV 2010) von Betriebsanleitungen.

Verwandte Begriffe

Trotz sprachlicher Ähnlichkeit mit der Betriebsanleitung ist eine Betriebsanweisung nicht gleichbedeutend mit den oben erwähnten Begriffen. Das Wort Betriebsanweisung stammt aus dem deutschen Arbeitssicherheitsrecht und umfasst konkrete Hinweise zur Bedienung einer bestimmten Maschine. Zuständig für die Erstellung ist der Betreiber der Maschine bzw. der Arbeitgeber, welcher die Betriebsanweisung auf einem Arbeitsplatz aushängen oder auslegen muss, um die Mitarbeiter in kompakter Form über sicherheitsgerechtes Arbeiten zu informieren.

Das Wort Handbuch samt Ableitungen (Gebrauchshandbuch, Benutzungshandbuch oder Benutzerhandbuch) ist ein eher informeller Begriff, denn er wird in keinem offiziellen Regelwerk erwähnt. Ins Deutsche gekommen ist das Wort wohl durch die direkte Übersetzung des englischen manual. Im Allgemeinen ist ein Handbuch ein Nachschlagewerk, welches die wichtigsten Informationen zu dem Produkt zusammenfasst und oft tatsächlich in Form eines Buchs vorliegt.

Welche Sprache müssen Anleitungen haben?

Die Maschinenrichtlinie der EU besagt eindeutig, dass jede Maschine eine Betriebsanleitung in der Amtssprache des Landes haben muss, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird. Für deutschsprachige Länder ist eine Übersetzung ins Deutsche daher zwingend notwendig. Ebenso muss ein deutscher Maschinenhersteller, welcher seine Maschinen nach Schweden, Polen oder Spanien liefert, immer eine Übersetzung der Betriebsanleitung ins Schwedische, Polnische oder Spanische mitliefern.

Für die Übersetzung gelten dieselben Qualitätsanforderungen wie für Original-Betriebsanleitungen. Das bedeutet, eine mangelhafte Übersetzung ist ein Produktfehler, für den der Hersteller haftet. Eine unprofessionelle Übersetzung kann also für ein Unternehmen in mehrfacher Hinsicht teuer werden: erstens durch den Imageschaden, zweitens wegen des Rückgabeanspruchs der Kunden und drittens weil der Hersteller für allfällige Schäden aufgrund inhaltlicher Fehler haftet.

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