Impressum – muss es sein?

Würfel, die zusammen das Wort Impressum bilden.

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Das Impressum ist ein fester Bestandteil der deutschsprachigen Webseiten. Ist ein fehlendes Impressum daher ein Zeichen der fehlenden Seriosität? Außerhalb des deutschsprachigen Raums keineswegs. Was macht man dann mit dem Impressum, wenn man eine deutschsprachige Webseite auf Englisch veröffentlichen will?

Eine attraktive und benutzerfreundliche Webseite ist die Visitenkarte einer Organisation und für den ersten Eindruck bedeutsamer als jede Broschüre. Laut einer Gfk-Umfrage informieren sich rund zwei Drittel der Deutschen über die zu erwerbenden Produkte oder Leistungen auf der Webseite des Anbieters. Und von den B2B-Kunden meinen 62 Prozent, dass sie ihre Kaufentscheidung nur anhand der digitalen Inhalte treffen.

B2B-Kunden verfügen im Vergleich zu Konsumenten über knappere Zeitressourcen für die Online-Recherche und schätzen daher aussagekräftige Webseiten. So geben 44 Prozent der B2B-Käufer an, eine Webseite zu verlassen, wenn auf der Unternehmensseite wichtige Informationen fehlen. Zu diesen wichtigen Angaben gehören neben der Kernaussage des Unternehmens auch seriöse Daten zum Unternehmen, wie das Impressum.

Das Impressum, also eine eigene Unterseite mit Angaben zum Unternehmen, ist ein Unikum der deutschsprachigen Länder. Das Impressum gibt den rechtlichen Rahmen an, in dem das Unternehmen agiert, und ist ein Garant für die Seriosität des Unternehmens. Die Grundlage ist die jeweilige nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/31/EG (in Deutschland etwa das Telemediengesetz). Demnach hat jeder Diensteanbieter, der in einem deutschsprachigen Land Leistungen über eine Webseite zum Verkauf anbietet, auf seiner Webseite einige Pflichtangaben zu führen. Was aber viele nicht wissen: die Richtlinie selbst verlangt nicht explizit nach einer Impressum-Seite, und so eine Seite sucht man daher normalerweise auf Webseiten nicht-deutschsprachiger Anbieter vergeblich.

Die Impressum-Pflicht gilt also für alle deutschsprachigen Unternehmen, die eine Webseite betreiben, und zwar unabhängig von der Sprachversion. Daher stellt sich die Frage: wie soll man diese Seite beispielsweise auf Englisch nennen? Ein vergleichender Blick auf mehrsprachige Unternehmenswebseiten zeigt, dass sich das Wort imprint erstaunlich stark durchgesetzt hat. Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil dieses Wort im Online-Kontext schlichtweg falsch ist: das englische wird in erster Linie im Verlagswesen verwendet. Für Online-Publikationen ist dagegen legal notice oder legal disclosure geeigneter. Sie können es aber auch so machen wie es in den englischsprachigen Ländern üblich ist und diese Angaben einfach unter Contact einordnen (ggf. mit dem Hinweis, dass es sich um gesetzliche Pflichtangaben handelt).

Wollen Sie sicher sein, dass Ihre Webseite einwandfrei ins Englische übersetzt wurde? Wir prüfen gerne Ihre bestehende Übersetzung oder erstellen gleich einen neuen Text.